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Approbation für ausländische Ärzte



Die Approbation ist eine Voraussetzung damit Ärzte in Deutschland arbeiten können. Ärzte, die in Deutschland studiert haben, erhalten direkt nach ihrem Medizinstudium die Approbation. Für Ärzte aus dem Ausland dauert der Approbationsprozess in der Regel ca. ein bis zwei Jahre, da verschiedene bürokratische Schritte durchlaufen werden müssen.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Approbation für ausländische Ärzte. Zum Beispiel erfahren Sie wo Sie die Approbationsurkunde beantragen oder welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.


Wozu ausländische Ärzte die Approbation brauchen
Damit ein Arzt in Deutschland als Arzt praktizieren darf, muss dieser über die Approbation verfügen. Dabei ist die Approbation für ausländische Ärzte ebenfalls die Voraussetzung, um den Berufstitel „Arzt“ führen zu dürfen und praktizieren zu können. Laut der Statistik der Bundesärztekammer vom 31.12.2022 gab es in Deutschland ca. 421.252 approbierte Ärzte. Ungefähr 59.883 ausländische Ärzte waren bis zu diesem Zeitpunkt in Deutschland berufstätig.


Deutsche Approbation für ausländische Ärzte
Damit ausländische Ärzte in Deutschland praktizieren können, müssen diese die Approbation bei einer der zuständigen Landes- bzw. Bezirksregierung beantragen. Jedoch wird der Antrag der deutschen Approbation für ausländische Ärzte meistens nicht direkt anerkannt. Ausschlaggebend dafür sind die verschiedenen Studieninhalte zwischen Deutschland und dem Ausland. Dementsprechend muss für die Anerkennung der Approbation die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Ärzte (auch Äquivalenztest oder equivalency review genannt) erfolgreich absolviert werden. Hierbei unterscheiden sich zwei Gruppen von Verfahren bei der Approbationsbeantragung:
1. Ärzte, mit einem Medizinstudium in der EU/EWR oder Schweiz
2. Ärzte, mit einem Medizinstudium in einem Drittstaat


1. Approbation für Ärzte aus dem EU-Ausland
Bei EU-Bürgern liegt automatisch eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Deutschland vor. Dementsprechend können Ärzte aus der EU/EWR oder Schweiz ohne Probleme die deutsche Approbation bei der zuständigen Landes- oder Bezirksregierung beantragen. Sofern die Gleichwertigkeit der Ausbildungsinhalte mit den deutschen Standards im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung festgestellt werden und alle notwendigen Dokumente vorliegen (z.B. Deutsch-B2 Sprachzertifikat für allgemeine Sprache und C1 Fachsprachkenntnis-Zertifikat für Medizin), wird dem Antragsteller die Approbation erteilt. Im Unterschied zu ausländischen Ärzten aus einem Drittstaat müssen Ärzte aus der EU, EWR oder Schweiz in der Regel nur eine Fachsprachprüfung absolvieren.


2. Approbation für Ärzte außerhalb der EU
Damit ausländische Ärzte aus einem Drittstaat die Approbation in Deutschland beantragen können, müssen sie in ihrem Heimatland Medizin studiert haben und im Besitz einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sein. Weiterhin müssen ausländische Ärzte im Besitz eines Sprachzertifikats (GER-B2) und Fachsprachzertifikats (C1) (diese erhalten Sie durch die Fachsprachprüfung) sein, welches ihre Deutschkenntnisse bestätigt. Neben diesen Formalien werden noch weitere Dokumente für die Beantragung der Approbationsurkunde benötigt, welche im Detail auf der Homepage der einzelnen Landes- oder Bezirksregierungen zu finden sind. Im Unterschied zu Ärzten, die in der EU, EWR oder Schweiz Medizin studiert haben, müssen Ärzte aus Drittstaaten in der Regel eine Kenntnisprüfung ablegen.


10 Schritte zur Approbation für ausländische Ärzte


Der Weg zur deutschen Approbation für ausländische Ärzte ist ein mehrstufiger Prozess. Unter anderem müssen Sie Sprachprüfungen bestehen und Dokumente abgeben, die bestimmten Anforderungen entsprechen. Beispielsweise müssen einige Dokumente notariell beglaubigt werden. Mit unseren 10 Schritten zur Approbation für  ausländische Ärzte geben wir Ihnen einen prozesshaften Überblick:


1. Damit Sie als Arzt in Deutschland arbeiten können, müssen Sie die notwendigen Sprachkenntnisse nachweisen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung benötigen Sie ein Deutsch-B2 Zertifikat von einer anerkannten Sprachschule (nach europäischem Referenzrahmen – GER).


2. Bevor Sie als ausländischer Arzt die Approbation beantragen, müssen Sie sich überlegen in welchem der 16 Bundesländer Sie diese beantragen wollen. In Ihren Überlegungen sollten Sie berücksichtigen, wo Sie die besten Chancen haben schnell die Approbation zu erhalten, wo Sie wohnen wollen. Da sich die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können, sollten Sie diese auf jeden Fall vergleichen. Beispielsweise muss in einigen Bundesländern eine Einstellungszusage vorgelegt werden.


3. Bevor Sie als Arzt aus dem Ausland die deutsche Approbation beantragen können, müssen Sie gewisse Dokumente übersetzen und beglaubigen lassen. Dabei müssen die Unterlagen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.


4. Der Lebenslauf für den Antrag der Approbation muss in der deutschen Sprache verfasst werden. Im Austausch gegen eine geringe Gebühr übersetzen wir Ihren Lebenslauf vom Englischen ins Deutsche und überprüfen, ob Ihr Lebenslauf den Anforderungen entspricht. Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich ein modernes Design.


5. Für die Ausstellung der Approbation wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Aus diesem ärztlichen Attest muss hervorgehen, dass der Antragsteller nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist. Die ärztliche Bescheinigung kann u.a. von einem Hausarzt ausgestellt werden.


6. Die meisten Landesämter verlangen einen Nachweis, dass Sie in dem Bundesland, in dem Sie die Approbation beantragen, beabsichtigen zu arbeiten. Je nach Bundesland unterscheidet sich die Art des Nachweises. In einigen Bundesländern müssen Sie nur angeben, dass Sie Vorhaben in dem Bundesland zu arbeiten oder nachweisen, dass Sie einen festen Wohnsitz in dem Bundesland haben. In vielen anderen Bundesländern müssen Sie wiederum eine Einstellungszusage vorweisen. Gegebenenfalls kann die Einstellungszusage auch ganz zum Schluss (kurz vor Erteilung der Approbation) vorgelegt werden.


7. Sobald Sie die benötigten Unterlagen beisammenhaben, müssen Sie diese an das zuständige Landesamt per Post schicken. Bevor Sie die Unterlagen jedoch verschicken, sollten Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen und kontrollieren, ob Sie die Anweisungen der zuständigen Landesregierung korrekt befolgt haben. Die Anweisungen finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Landesregierung.


8. Nachdem Sie Ihre Unterlagen beim zuständigen Landesamt abgegeben haben, wird Ihr Antrag auf Approbation von einem Sachbearbeiter geprüft. Dabei wird festgestellt, dass Ihnen noch das Sprachzertifikat C1 Medizin fehlt. Des Weiteren wird die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildungsinhalte mit den deutschen Qualifikationsstandards überprüft (Gleichwertigkeitsprüfung). Wenn Sie als Arzt in einem Drittstaat Medizin studiert haben werden hierbei fast immer elementare Unterschiede in der Ausbildung festgestellt. Diese Defizite können mit einer einschlägigen Berufserfahrung ausgeglichen werden. Bewertet die Approbationsbehörde die Gleichwertigkeit nicht als ausreichend, werden Sie aufgefordert eine Kenntnisprüfung abzulegen.


9. Durch die Fachsprachprüfung werden die Deutschkenntnisse im medizinischen Kontext geprüft.


10. Die Kenntnisprüfung stellt sicher, dass der Antragsteller über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um als Arzt in Deutschland praktizieren zu können.  Dementsprechend ist das gesamte Wissen der deutschen Abschlussprüfung prüfungsrelevant.
Wenn Sie alle Schritte erfolgreich durchlaufen haben und das Landesamt von Ihnen alle notwendigen Unterlagen besitzt, steht der Erteilung der Approbation nichts mehr im Wege. In der Regel wird Ihnen dann Ihre deutsche Approbationsurkunde per Post zu geschickt. Von nun an dürfen Sie den Berufstitel „Arzt“ führen und dürfen als Arzt in Deutschland praktizieren.


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Approbation für ausländische Ärzte – Ein Überblick über die erforderlichen Dokumente
Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Approbation für ausländische Ärzte wird durch die ärztliche Approbationsordnung geregelt.


Die Approbation für ausländische Ärzte beantragen
Für die Beantragung der Approbationsurkunde müssen sich Ärzte aus dem Ausland an eine zuständige Bezirksregierung bzw. Landesregierung wenden. Dabei können die Ärzte frei wählen, in welchem Bundesland sie die Approbation für ausländische Ärzte beantragen. Jedoch kann die Bearbeitungszeit der Approbation für ausländische Ärzte sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Dies hängt einerseits damit zusammen, ob bei der Beantragung der Approbationsurkunde alle Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß vorhanden sind. Andererseits zieht sich die Erteilung der Approbation in die Länge, wenn in dem Bundesland viele Ärzte die Approbation beantragt haben.


Berufserlaubnis für ausländische Ärzte
Neben der Approbation können Ärzte aus einem Drittstaat eine Berufserlaubnis beantragen, um in Deutschland als Arzt arbeiten zu können. Jedoch ist die Berufserlaubnis nur für zwei Jahre gültig. Die Berufserlaubnis ist für Ärzte aus einem Drittstaat erhältlich sobald sie die Fachsprachenprüfung bestanden haben und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen.


Quelle: approbatio


 
 
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