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Ausländische Gesundheitsfachkräfte sind willkommen!

 


Die Erlangung der beruflichen Anerkennung ist anspruchsvoll, denn die Erteilung der Berufserlaubnis bzw. Approbation ist an hohe Anforderungen gebunden. Um als Arzt oder Physiotherapeutin, als Gesundheits- und Krankenpfleger oder Ergotherapeutin in Deutschland tätig werden zu können, muss der Berufs- oder Studienabschluss überprüft werden. Dabei kann eine bereits vorhandene Berufserfahrung positiv in das Prüfverfahren mit einbezogen werden.
Eine solche Prüfung durch die so genannte „zuständige Stelle“, in vielen Bundesländern die Bezirksregierung, kann erst dann vorgenommen werden, wenn die entsprechenden Dokumente, die den Berufs- oder Studienabschluss bescheinigen, vollständig in legalisierter Form vorgelegt worden sind. Für viele Geflüchtete stellt schon dieser lückenlose schriftliche Nachweis eine Hürde dar.


Fachsprachkenntnisse sind wichtig zur beruflichen Integration
Wenn aufenthalts- und arbeitsrechtliche Fragestellungen geklärt sind, gilt es zunächst, umfassende deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben. Gesundheitsfachkräfte bedürfen einer hohen sprachlichen Kompetenz, da Sprache selbst eine der zentralen Arbeitsgrundlagen in Diagnostik und Therapie ist. Es gibt zahlreiche öffentlich geförderte Deutschsprachkurse, auch solche, die explizit fachliches und sprachliches Wissen im Lernprozess  integrieren. Es ist zu beobachten, dass insbesondere viele Geflüchtete sehr schnell mit hoher Motivation versuchen, entsprechende Sprachzertifikate zu erlangen, um ihre berufliche Integration zu forcieren, häufig auch dadurch motiviert, ihrer Familie einen sicheren und stabilen Lebensraum zu schaffen.
Die Qualität der Sprachkurse und damit auch die Belastbarkeit der Sprachzertifikate müssen dabei als sehr unterschiedlich eingeschätzt werden (vgl. Bericht der Bundesregierung über die Regelungen zu den Anerkennungsverfahren in Heilberufen des Bundes.). Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder forderte bereits 2014, dass für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit fundierte sprachliche Kenntnisse unabdingbar sind. Für Ärzte wurde seither neben der deutschsprachlichen Kompetenz eine entsprechende fachsprachliche Kompetenz verlangt. Hier haben bei der Qualitätssicherung insbesondere die Landesärztekammern mitgewirkt, die bereits mit ersten Pilotprojekten ab 2012 eine Fachsprachprüfung einführten, an der neben Sprachwissenschaftlern immer auch ärztliche Fachkollegen mitwirkten. Die ärztliche Fachsprachprüfung, abgenommen durch eine entsprechend beauftragte Landesärztekammer, kann mittlerweile als etablierter Standard gelten.
Die Prüfungssituation ist praxisnah gestaltet. Überprüft werden die Kommunikationsfähigkeit im Bereich der Arzt-Arzt-Kommunikation, der Arzt-Patienten-Kommunikation und der schriftlichen Dokumentation ärztlichen Handelns. Eine gezielte Vorbereitung auf eine solche Fachsprachprüfung ist empfehlenswert.
Die bestandene Fachsprachprüfung ist der erste Meilenstein bei der Integration in das ärztliche Arbeitsfeld, denn in vielen Bundesländern kann nach wie vor mit einer bestandenen Fachsprachprüfung die ärztliche Berufserlaubnis nach § 10 der Bundesärzteordnung beantragt und eine Tätigkeit als angestellter und entsprechend dotierter Arzt aufgenommen werden. Ein solches Arbeiten mit Berufserlaubnis wird von vielen Ärzten gewählt, denn es ermöglicht neben der Sicherung des Lebensunterhalts erste Berufserfahrungen in Deutschland unter Anleitung eines approbierten Kollegen und ist zugleich eine gute Vorbereitung auf eine anstehende Kenntnisprüfung.
Während Ärzte aus der Europäischen Union bei entsprechend vorgelegten Dokumenten durch ein vergleichbares abgeschlossenes Medizinstudium im Herkunftsland und ein Zertifikat über eine bestandene Fachsprachprüfung bereits wesentliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation erfüllen, wird bei Ärzten aus Nicht-EU-Staaten häufig festgestellt, dass eine Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch den Nachweis von Studien- und Arbeitsdokumenten nicht ausreichend ist. Der Weg, die ärztliche Approbation mittels Gutachten zu erreichen, der auch vielfach von Geflüchteten gewählt wird, kann zunehmend weniger als aussichtsreich bezeichnet werden, da das Ergebnis des Gutachtens über die bisherigen Studien- und Berufsdokumente häufig mit der Auflage endet, eine ärztliche Kenntnisprüfung abzulegen.


Kenntnisprüfung ist oft die Voraussetzung zur beruflichen Anerkennung
Die ärztliche Kenntnisprüfung wird durch das jeweils zuständige Landesprüfungsamt organisiert und durch entsprechend beauftragter Universitäten durchgeführt. Die Kenntnisprüfung ist gesetzlich geregelt in der Ärztlichen Approbationsordnung. Sie ist eine staatliche Prüfung und orientiert sich an den Anforderungen des zweiten Abschnitts der ärztlichen Prüfung. Sie besteht aus einer klinischen und einer mündlich-praktischen Prüfung mit Patientenvorstellung. Sie findet in der Regel in einer Universitätsklinik oder in einem mit der Durchführung beauftragten Krankenhaus statt. In der klinischen Prüfung wird ein Patient unter Aufsicht eines leitenden Arztes untersucht, der Mitglied der Prüfungskommission ist. Für diese Untersuchung wird in der Regel ein Zeitraum von rund 30 bis 45 Minuten zur Verfügung gestellt. Anschließend wird über das Untersuchungsergebnis ein Arztbericht verfasst, der über Anamnese, Diagnose und Differenzialdiagnose Auskunft gibt. Zugleich informiert der Arztbericht über Prognose und Behandlungsplan sowie über die Epikrise des Falles. Rund 30 Minuten Zeit werden für die Erstellung dieses Arztberichts eingeräumt.
Die sich daran anschließende mündlich-praktische Prüfung ist in der Regel eine Gruppenprüfung, bei der bis zu 90 Minuten pro Prüfkandidat angesetzt werden. Hier geht es vor allem um Fragestellungen aus der Inneren Medizin und der Chirurgie sowie um Querschnittbereiche der Medizin. Querschnittbereiche sind die Notfallmedizin, die Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Zu Prüfungsbeginn wird in der Regel Bezug genommen auf die Ergebnisse der körperlichen Untersuchung des zuvor untersuchten Patienten.
Die Kenntnisprüfung zielt im Ergebnis darauf, dass die so approbierten Ärzte mit den Patienten adäquat kommunizieren können und die gängigen medizinischen Fachbegriffe beherrschen. Sie sollten mit den gängigen klinischen Untersuchungstechniken vertraut und in der Lage sein, bestimmte Pathologien des Patienten richtig zu erfassen und auch schriftlich darzulegen. Adäquate Therapiekonzepte müssen beispielhaft erfasst und dargelegt werden.
Neben dem medizinischen Wissen werden in der Prüfung Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung thematisiert. Dazu gehören Kenntnisse über das Heilberufsgesetz und die Berufsordnungen, über die Rechte von Patienten und über Patientenverfügungen. Das deutsche Betäubungsmittelgesetz ist ebenso Prüfungsthema wie Fragen zu Transfusionen und Transplantationen, zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und zur Strahlenschutzverordnung. Grundlegende Kenntnisse zu strafrechtlichen Fragen wie zur Thematik der vorsätzlichen oder fahrlässigen Tötung bzw. Körperverletzung, zur unterlassenen Hilfeleistung, zur ärztlichen Sterbehilfe und zur ärztlichen 

Schweigepflicht ergänzen den Prüfungskanon.
Die Kenntnisprüfung kann unabhängig von der Fachsprachprüfung absolviert werden, also vor oder nach einer Fachsprachprüfung. Spezielle Intensivseminare zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung sind in Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern, unterstützt von der Bundesagentur für Arbeit und anderen Förderprogrammen, entwickelt worden und werden mit ärztlichen Fachdozenten realisiert.


Der Weg zur ärztlichen Approbation
Das mibeg-Institut Medizin hat gemeinsam mit Anerkennungsexperten ein Schaubild entwickelt, das den Weg zur Anerkennung für ausländische Ärzte in Deutschland skizziert und verstehen hilft, ergänzt mit wichtigen Hinweisen für eine rasche und erfolgreiche Integration in den ärztlichen Arbeitsmarkt.
Modellhaft hat das mibeg-Institut Medizin unter dem Projekttitel IQuaMed, unterstützt durch das Förderprogramm IQ mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds, Kurse zur Vorbereitung auf Anerkennungsprüfungen entwickelt. Die Evaluierungsdaten zeigen, dass bereits durch vierwöchige Qualifizierungsseminare eine hohe Bestehensquote der anspruchsvollen Kenntnisprüfung erreicht werden kann. Zu den Erfolgsvoraussetzungen gehören der Einsatz fachkompetenter ärztlicher Dozenten und unterstützender Fachliteratur sowie eine pädagogische Begleitung mit umfangreichem berufskundlichem Wissen.


Approbation für ausländische Zahnärzte und Apotheker
In Analogie zur Erlangung der ärztlichen Approbation sind vergleichbare Wege auch für Zahnärzte und Apotheker aufzuweisen. Auch bei diesen akademischen Heilberufen werden Fachsprachprüfungen vor den zuständigen berufsständigen Kammern abgelegt. Entsprechende Vorbereitungskurse sind über das Projekt IQuaMed entwickelt und erfolgreich etabliert worden. Auch diese Programme sind bereits in die Regelförderung überführt worden und können damit dauerhaft zur Verfügung stehen. Sowohl bei Zahnärzten als auch Apothekern aus Nicht-EU-Staaten ist festzustellen, dass unabhängig vom fachsprachlichen Test der Weg zur deutschen Approbation zunehmend häufiger über die Kenntnisprüfung als über das Gutachten geht. Während der Arbeitsmarkt für Apotheker einen konstant hohen Bedarf zeigt, stellt sich der zahnärztliche Arbeitsmarkt bei der Aufnahme ausländischer Gesundheitsfachkräfte wesentlich differenzierter dar.
Insgesamt zeichnet sich bundesweit ab, dass es zunehmend zu einer Vereinheitlichung und Standardisierung von Anerkennungsverfahren kommt. Dies vereinfacht nicht nur für die Geflüchteten den Weg zur beruflichen Integration, da ein möglicher „Approbationstourismus“ zugunsten eines klar strukturierten und qualitativ hochwertigen Anerkennungsverfahrens abgelöst werden kann.
Für die akademischen Heilberufe ist zusammenfassend festzuhalten: Der Antrag auf Approbation kann aus dem Ausland wie auch in Deutschland gestellt werden. Unterlagen sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung möglichst vollständig vorliegen. Hilfen zum Antrag geben das Portal anerkennung-in-deutschland.de und der Informationsblog anerkennung-medizin.de, dazu gibt es Unterstützung durch zahlreiche Anerkennungsberatungsstellen. In Nordrhein-Westfalen wurde das eintägige Seminar „Wege zur Anerkennung“ eingerichtet, das regelmäßig mehrmals im Monat kostenfrei Wege zur beruflichen Anerkennung und Möglichkeiten der Qualifizierung bei Prüfungsvorbereitungen aufzeigt.
Antragstellende, die eine Prüfungsvorbereitung wählen, sollten sich beraten lassen, ob aufgrund ihrer Kenntnisse in der deutschen Sprache und ihres Wissens um die ärztliche, zahnärztliche oder pharmazeutische Berufsausübung in Deutschland ein mehrwöchiges Intensivseminar ausreichend oder eine mehrmonatige Vorbereitung sinnvoll ist, bei der ein klinisches Praktikum integriert ist. Solche Vorbereitungskurse gibt es in öffentlich unterstützter Form.


Der Weg zur Berufszulassung für Gesundheits- und Krankenpfleger
Zu den Fachkräften, die aktuell im deutschen Gesundheitswesen willkommen geheißen werden und für die zahlreiche Arbeitsperspektiven bestehen, gehören vor allem Gesundheits- und Krankenpfleger. Auch hier bedarf es einer eigenen Berufszulassung, die nach Antrag auf die berufliche Anerkennung durch die zuständigen Stellen erteilt wird. Vergleichbar zu den akademischen Heilberufen umfasst die Berufsanerkennung die Gleichwertigkeitsprüfung in fachsprachlicher und fachlicher Hinsicht. In Analogie zu den akademischen Heilberufen sind die bisherigen Verfahren bundesweit dadurch gekennzeichnet, dass es ebenfalls zahlreiche unterschiedliche Verfahrenshandhabungen und Bearbeitungszeiträume bei der beruflichen Anerkennung gibt.
Die zum deutschen Referenzberuf Gesundheits- und Krankenpflege sich divergierend darstellenden Studien- und Ausbildungsgänge der Krankenpfleger aus anderen Ländern ergeben häufig Anerkennungsbescheide, die in einem erheblichen Umfang Theorie- und Praxisdefizite konstatieren, die ausgeglichen werden müssen.
Insbesondere Geflüchtete, die schnell in ihrem angestammten Beruf tätig werden wollen, sehen sich hier vor große Hürden gestellt, da für so genannte individuelle Anpassungslehrgänge Krankenhäuser und Pflegeschulen gefunden werden müssen, in denen von den Antragstellenden teilweise mehr als 1500 Stunden in Theorie und Praxis abgeleistet werden sollen.


Modellhafte Integrationswege für die Krankenpflege in Nordrhein-Westfalen
Diese Bescheide stellen sowohl Pflegeschulen als auch Pflegedirektionen in Krankenhäusern vor hohe organisatorische Anforderungen. Hier sind modellhaft über das Projekt IQuaMed neue Wege eröffnet worden. Es konnten gezielt Kliniken angesprochen und motiviert werden, individuelle Anpassungslehrgänge unter der Leitung einer Pflegeschule durchzuführen. Durch die Beratungs- und Vorbereitungsleistungen über das Projekt sowie über die finanzielle Unterstützung durch das Förderprogramm IQ ist es gelungen, regelmäßige Angebote von individuellen Anpassungslehrgängen in Kliniken zu etablieren.
Weiterhin wurden modulare Anpassungslehrgänge konzipiert, in denen, für die Pflegeschulen praktisch zu handhaben, die wesentlichen Theorieinhalte aus mehreren individuellen Anpassungslehrgängen zusammengefasst wurden. Damit wurde eine effizientere und auch ökonomisch praktikable Lehr- und Lernform zur beruflichen Anerkennung im Bereich der Krankenpflege geschaffen.
Schließlich wurden als klar strukturierter Weg zur Anerkennung mit Hilfe von etablierten Pflegeschulen „Praxisseminare Pflege“ eingerichtet, in denen sich Anerkennungssuchende unabhängig von den individuellen Auflagen ihres Bescheids zielgerichtet auf die Kenntnisprüfung vorbereiten können. Die durch das mibeg-Institut Medizin zusammen mit Pflegeexperten konzipierten Seminare richten sich auf einen Zeitraum von sechs Monaten. In dreimonatigen Theorie- und Praxisphasen erfolgt eine gezielte Einarbeitung in das Berufsfeld Gesundheits- und Krankenpflege, und die am Seminarende integrierte Kenntnisprüfung ermöglicht eine berufliche Anerkennung auf Augenhöhe, da dieses standardisierte Verfahren objektivierbar berufliches Wissen konstatieren kann, das für die Ausübung der Gesundheits- und Krankenpflege in Deutschland unabdingbar ist. Zugleich ermöglicht dieses Seminar einen überschaubaren zeitlichen Rahmen, in dem ein beruflicher Einstieg ermöglicht wird.
Diese zeitliche und inhaltliche Planbarkeit zur Erreichung der beruflichen Anerkennung ist für Antragsteller ein wichtiges Kriterium, um sich für eine Berufsanerkennung und einen Arbeitsplatz im deutschen Gesundheitssystem zu entscheiden.
Für Nordrhein-Westfalen wurden alle Modellprojekte mit der zuständigen Bezirksregierung abgestimmt; das Landesprüfungsamt zeichnet für die ordnungsgemäße Abnahme der Prüfungsleistung verantwortlich. Die für die Gesundheits- und Krankenpflege aufgezeigten Wege, über individuelle Anpassungslehrgänge, modularisierte Anpassungslehrgänge sowie über strukturierte Seminare zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung, sind prinzipiell für alle anderen reglementierten Gesundheitsberufe in Vorbereitung oder werden bereits erfolgreich realisiert.


Qualifizierungen für zahlreiche reglementierte Gesundheitsberufe
Über das Projekt IQuaMed hat das mibeg-Institut Medizin solche Wege auch für Physiotherapeuten, Hebammen, Ergotherapeuten, Medizinisch-technische radiologische Assistenten und Pharmazeutisch-technische Assistenten erschlossen. Mit Unterstützung des Förderprogramms IQ sind zudem bundesweit zahlreiche weitere Projekte für reglementierte Gesundheitsberufe erfolgreich etabliert worden.
Für die Modellregion Nordrhein-Westfalen zeigt das Projekt IQuaMed bei über 2000 beratenen Gesundheitsfachkräften und bereits über 700 Absolventen, dass eine rasche, qualitativ hochwertige und kostengünstige Berufsanerkennung erreicht werden kann. Die Bestehensquote bei Anerkennungsprüfungen und anschließender erfolgreicher Integration in den Gesundheitsarbeitsmarkt liegt laut Evaluation in diesem Modellprojekt bei 79 %.

Quelle: asu-arbeitsmedizin

 

 
 
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